§5 Mängelrügen
Mängerügen müssen innerhalb einer Woche schriftlich bei der Firma Trendy Sport GmbH & Co. KG eingehen. Trendy Sport GmbH & Co. KG kann nach eigener Wahl kostenfrei nachbessern oder neu liefern, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur vorlag. Bei Fremdenerzeugnissen beschränkt sich die Haftung von Trendy Sport GmbH & Co. KG auf die Abtretung der Trendy Sport GmbH & Co. KG dem Unterlieferanten gegenüber zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Mangelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung und bei Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Verwendung oder ähnliches eintreten. Das gleiche gilt für sonstige nach Gefahrübergang liegenden Umstände, die ohne Verschulden von Trendy Sport GmbH & Co. KG enstanden sind. Erfolgte die Mangelrügen zu Unrecht kann Trendy Sport GmbH & Co. KG die ihr enstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt verlangen. Soweit der Besteller die Ware weiterveräußert hat, bestehen Ansprüche gegen Trendy Sport GmbH & Co. KG nur in dem Rahmen der zwischen dem Besteller und Trendy Sport GmbH & Co. KG vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder wenn zwingend gehaftet wird. Der Besteller ist nicht berechtigt seine Vertragsrecht ohne schriftliche Zustimmung von Trendy Sport GmbH & Co. KG an Dritte zu übertragen.